AGB – ActiMaris

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ActiMaris AG

1 Ausschliessliche Geltung

a) Nachstehende Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der ActiMaris AG, Appenzell, Schweiz (nachfolgend ActiMaris AG genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Besteller genannt), und zwar auch dann, wenn bei einzelnen Angeboten, Lieferungen und Leistungen sowie künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
b) Geschäftsbedingungen des Bestellers, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder zu Lasten von ActiMaris AG von einer gesetzlichen Regelung abweichen, gelten nur, wenn dies durch die ActiMaris AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2 Vertragsabschluss

a) Alle Angebote von ActiMaris AG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ActiMaris AG. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
b) Angaben in den bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Masse und Gewichte sowie Abbildungen und Zeichnungen, Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, außer wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Gleiches gilt für eine Bezugnahme auf DIN-Normen, Konstruktions- und Formänderungen. Abweichungen bezüglich Masse, Gewicht und Aussehen bleiben vorbehalten, soweit diese Änderungen für den Besteller zumutbar sind und der Vertragsgegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird.
c) Außendienstmitarbeiter von ActiMaris AG werden lediglich als Vermittlungsvertreter tätig und sind nicht befugt, Verträge abzuschließen oder von den Geschäftsbedingungen abzuweichen. Abmachungen und Zusagen der Außendienstmitarbeiter bedürfen schriftlicher Bestätigung durch ActiMaris AG.
d) Möchte der Besteller für die Produkte von ActiMaris AG einen von ActiMaris AG separaten Pharmacode, bzw. einen dem Schweizer Pharmacode gleichgestellten oder ähnlichgestellten landesspezifischen Identifikationsschlüssel für den Gesundheitsmarkt, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Genehmigung der ActiMaris AG.

3 Bestellung

Alle Geschäfte werden verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Übersendung der Ware ausgeführt werden. Um eine prompte Lieferung zu ermöglichen und Irrtümer auszuschließen, wird der Besteller um präzise Angabe der Artikel- und/oder Code-Nummer sowie der Bezeichnung des Produktes (Produktename, Menge etc.) gebeten.

Mit einer Bestellung bei ActiMaris AG stimmt der Besteller gleichzeitig den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ActiMaris AG zu. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der ActiMaris AG.

4 Preise

Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Diese Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und unverbindlich.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verliert das alte Angebot nach 3 Monaten seine Gültigkeit. Die Berechnung erfolgt in €/sFr/$/£ oder in der jeweiligen Landeswährung. Alle Lieferungen erfolgen mit einem dementsprechenden Zuschlag für Versand- und Verpackungskosten.

5 Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Lieferer behält sich die Auswahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Sonderwünsche bezüglich der Versandart werden nach Möglichkeit berücksichtigt und die Mehrkosten berechnet.

6 Verpackung

ActiMaris AG liefert die Waren in standardisierten Packmitteln. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Bei speziellen Verpackungsanweisungen / Wünschen wird der Mehraufwand und Verpackungsmaterial zusätzlich verrechnet.

7 Lieferung

Alle Bestellungen vom Ausland werden erst nach eingegangener 100% Vorauszahlung geliefert. Andernfalls ist die Zahlungsfrist auf der jeweiligen Rechnung vorgegeben. Hierbei beträgt die Lieferfrist für die Schweiz und die EU 5 – 20 Arbeitstage. Lieferzeiten ausserhalb dieser Gebiete werden gesondert festgelegt.
Gerät ActiMaris AG in Verzug, so haftet sie nur im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Schadensersatzpflicht ist im Falle grober Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 25 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz beruht. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von ActiMaris AG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

8 Zahlung

Wird bei jeder Rechnung schriftlich festgelegt. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Lohnarbeit ist der Rechnungsbetrag sofort ohne jeden Abzug fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ActiMaris AG anerkannt sind.

9 Beanstandungen

Müssen innerhalb 30 Tagen unter Beifügung des Testergebnisses einer unabhängigen, international wissenschaftlich anerkannten Prüfinstitution erfolgen. Zudem ist der nachprüfbare Beweis zu erbringen, dass die beanstandete Ware, wie vom Hersteller angegeben, sachgemäss gelagert und allgemein sorgfältig behandelt wurde, so dass ein Verschulden des Bestellers von ActiMaris AG objektiv ausgeschlossen werden kann. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von ActiMaris AG. ActiMaris AG behält sich vor, unverlangt zurückgesandte Ware zu vernichten.
Rücksendungen sind in Original-Umverpackungen vorzunehmen. Bei von ActiMaris AG anerkannter Mängelrüge hat ActiMaris AG die Wahl, entweder Ersatzlieferungen vorzunehmen oder Gutschriften zu erteilen. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung unserer Artikel entstehen können, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von ActiMaris AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren Eigentum von ActiMaris AG. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherung an ActiMaris AG ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an ActiMaris AG für Rechnung ActiMaris AG einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils so lange unmittelbar an ActiMaris AG zu bewirken, als noch Forderungen der ActiMaris AG gegen den Besteller bestehen. Zugriffe Dritter auf die ActiMaris AG gehörenden Waren und Forderungen sind ActiMaris AG vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von ActiMaris AG weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der ActiMaris AG um mehr als 20 %, so wird ActiMaris AG auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach der Wahl der ActiMaris AG frei geben.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand; anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten sowie Betreibungsort, sofern der Besteller seinen Sitz nicht in der Schweiz hat, ist Appenzell. ActiMaris AG hat indessen auch das Recht, den Besteller beim zuständigen Gericht seines Domizils oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Alle Rechte und Pflichten beurteilen sich nach schweizerischem materiellem Recht. Nämliches Recht gilt auch zur Beurteilung der Gültigkeit des vereinbarten Erfüllungsortes und Gerichtsstandes.

Für alle Verkäufe gelten ausschliesslich diese Verkaufsbedingungen.

Copyright by ActiMaris AG

ActiMaris AG

Sandgrube 29
9050 Appenzell – Schweiz
phone: ++41-(0) 71 505 75 25
fax: ++41-(0) 71 505 75 24
email: info@actimaris.com
web: www.actimaris.com